Straßenkatzen-Balingen e.V.

Bitte meldet Fundkatzen und Ansammlungen von Katzen

Fundtiermeldung Word

Fundtiermeldung OpenOffice

Fundtiermeldung PDF

Wenn dir das Verfahren zu kompliziert ist, nutze das Formular.

Danke, im Namen aller Katzen

Hinweise zum Formular:

  1. Wir können Katzen weder einfangen noch für eine Kastration sorgen. Aber die Meldung von Katzengruppen ist wichtig, um nachzuweisen, dass es streunende Katzen in der Gemeinde gibt.
  2. Um den Tieren zu helfen, versuchen wir zusammen mit örtlichen Vereinen, eine Lösung zu finden.
  3. Wer Katzen nicht meldet aber füttert macht sich strafbar. Er begeht eine Fundaneignung.
  4. Viele Gemeinden stellen sich auf den Standpunkt, dass Menschen die Katzen füttern auch die Kosten für eine Kastration und die tierärztliche Versorgung zu übernehmen. Das ist rechtlich nicht haltbar. 

Stellungnahme der Stabsstelle Landesbeauftragte für Tierschutz (SLT) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR):

Zuständigkeit für freilebende Katzen

Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.:

Füttern macht nicht zum Halter

Stellungnahme des Rechtsanwalts Nils Michael Becker
Retscheider Straße 7, 53604 Bad Honnef-Aegidienberg:

Werden Katzenfütterer automatisch zu Tierhaltern?

Wichtige Information für alle die Katzen melden

Fülle es aus. Wenn Du etwas nicht weißt, lasse das Feld frei. Wir brauchen Deinen Namen, den genauen Fundort der Katzen, die Anzahl der Tiere und einen Ansprechpartner.

Die Meldung erfolgt zunächst ausschließlich an den Verein. Kreuze bitte an, ob wir die Gemeinde in Deinem Namen benachrichtigen sollen.

Katzen melden

Hiermit zeigen wir,

gemäß § 683 BGB die Kosten (Verwahrung, Versorgung, Pflege und tierärztliche Versorgung) in Rechnung stellen.

Wir bitten spätestens vor Ende des nächsten Werktags um schriftliche Bestätigung und Rückmeldung zur weiteren Verwahrung dieses Fundtiers/der Fundtiere.

[1] Fund im Sinne des BVerw G 3 C 24.16 - Urteil vom 26. April 2018: „Anscheins-Fundsache“

[1] Durchführungsbestimmungen § 13b TierSchG: siehe Bundestagsdrucksache 17/10572