Schreiben für die Katz
Die Fakten
Tatsache ist, dass Paragraf 13b Tierschutzgesetz die Verantwortung für frei lebende Katzen vom Bund auf die Länder und von denen auf die Städte und Gemeinden schiebt. Darüber hinaus schränkt es die Befugnisse ein, statt zur Handlung zu zwingen. Aussagen, dass es ein ausreichendes Katzenschutzgesetz geben würde, sind falsch.
Das ignorierte Problem
Die meisten Politiker kennen die Problematik nicht oder ignorieren sie. Die wenigsten Abgeordneten gehen davon aus, dass die Bürger ihres Wahlkreises Interesse an einer Katzenschutzverordnung haben. Daher müssen wir Katzenfreunde die Politiker anschreiben, damit sie erkennen, wie wichtig uns eine Änderung des Tierschutzgesetzes ist.
E-Mails lohnen nicht
Alles, was in elektronischer Form eingereicht wird, lässt sich leicht ausfiltern. Die Botschaft erreicht den Adressaten nicht. Außerdem sind Massenmails und elektronische Unterschriftenlisten leicht zu manipulieren, aus diesem Grund nimmt kaum ein Verantwortlicher davon Notiz.
Die Macht des Papiers
Es macht etwas Mühe, einen Brief zu schreiben und mit der Post zu versenden. Hinzu kommt, dass der Versand eines Briefes ein wenig Geld kostet. Das macht diese Art der Korrespondenz wertvoll. Dem Empfänger ist klar, dass der Absender ein ihm wichtiges Anliegen vorträgt. Das kann ein Abgeordneter nicht einfach ignorieren. Aus diesem Grund bitten wir darum, Briefe auf Papier zu schreiben und zu versenden.
Warum wir keine Unterschriftenliste anhängen
Auf den ersten Blick erscheint es sinnvoll, den Brief von vielen Menschen unterzeichnen zu lassen. Aber selbst wenn tausende den Brief per Anhang mitunterzeichnen, hat das nicht so viel Gewicht wie 100 Briefe von 100 Personen. Selbst die längst Unterschriftenliste bedeutet es handelt sich um einen Vorgang. Das Anliegen wird zu Kenntnis genommen und leider relativ schnell vergessen.
100 Briefe erinnern immer wieder an das Anliegen. Daher haben wir uns für diesen Weg entschieden. Wir hoffen auf diesem weg einige tausend Briefschreiber zu gewinnen.
Dein Brief zählt
In 3 Schritten versendest Du einen persönlichen Brief an deinen Abgeordneten.
Schritt 1: Adresse des Abgeordneten ermitteln
Schritt 2: Adresse und Absender in einen vorgefertigten Brief eintragen.
Schritt 3: Den Brief versenden.
Wir erklären jeden Schritt genau. Du kannst bequem online mitmachen. Kein Drucker, keine Briefumschlag und kein weg zu Post ist erforderlich.
Adresse des Abgeordneten ermitteln
- Lade den Brief als PDF, Word Dokument oder OpenOffice Datei auf Dein Gerät und speichere ihn.
- Brief an Abgeordnete im Bundestag word
- Brief an Abgeordnete im Bundestag Open Office
- Brief an Abgeordnete im Bundestag PDF
2. Rufe die Seite des Bundestags auf
3. Trage Deine Postleitzahl ein.
4. Nun siehst Du, wer Dein zuständiger Abgeordneter ist.
Den Brief verfassen
Übertrage die Adresse des Abgeordneten und Deine Daten in den Briefbogen ein.
Du musst nur den grünen Text bearbeiten und die Schriftfarbe in schwarz ändern


Den Brief versenden
Klassische Methode:
Du druckst den Brief aus, unterschreibst ihn, steckst ihn in einen Umschlag und gehst zur Post
Drucke den Brief aus (2-mal, eine Kopie für Dich)
- Unterschreibe den Brief
- Falte ihn und stecke ihn in ein Fensterkuvert oder einen normalen Briefumschlag
- Schreibe Deinen Absender auf den Umschlag (und für den Fall, dass es kein Fensterkuvert ist, auch die Adresse des Empfängers.)
- Jetzt nur noch frankieren und absenden
Online einen Brief in Papierform versenden
Klicke einfach auf einen der folgenden Links. Lade deinen Brief hoch und folge den leicht verständlichen Anweisungen des Anbieters.
Das ist der einfache und sogar günstigste Weg Deinem Abgeordneten zu schreiben.
Die Anbieter übernehmen
- den Ausdruck,
- das Kuvertieren und
- den Versand mit mit einem Briefzusteller.
Dein Brief landet in Papierform auf dem Schreibtisch des Empfängers.
Anbieter-Überblick
- Keine Registrierung erforderlich
- Brief kann als Word oder PDF hochgeladen werden
- Kosten ab 0,98 € je Brief
- Für die Zahlung ist eine Kreditkarte erforderlich oder ein Account bei Klarna
- Registrierung erforderlich
- Brief muss als PDF vorliegen
- Kosten ab 0,96 € je Brief
- Es müssen mindestens 10 Euro per PayPaleongezahkt werden
- Keine Registrierung erforderlich
- Brief kann PDF hochgeladen werden oder der Text (Copy-Paste) in ein Testfeld eingegeben werden
- Kosten ab 1,60 € je Brief
- Zahlung über PayPal möglich
So kann das neue Katzenschutzgesetz aussehen
Vorschlage des Deutschen Tierschutzbunds e.V.
I. Umformulierung Paragraf 13b Tierschutzgesetz
(1) Wer Katzen mit unkontrolliertem Zugang ins Freie hält, hat männliche und weibliche Tiere grundsätzlich vor Eintritt der Geschlechtsreife von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Bei unkastrierten Tieren, die bereits geschlechtsreif sind, ist der Eingriff nach Satz 1 unverzüglich nachzuholen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Katzen, die zur kontrollierten Zucht eingesetzt werden oder bei denen tiermedizinische Gründe gegen einen solchen Eingriff stehen, soweit dies der zuständigen Behörde gegenüber nachgewiesen wurde (z. B. durch eine schriftliche Dokumentation der Zuchtvorgänge bzw. Vorlage tierärztlicher Bescheinigungen). Zum Zwecke der Rückführung entlaufener Katzen sowie zum Zwecke der Überprüfung und Verfolgbarkeit von auf das Tier bezogene Pflichten ist eine Kennzeichnung mittels Transponder mit Mikrochip durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen und das Tier in einer Haustierdatenbank zu registrieren.
(2) Einem Halter im Sinne des Abs. 1 ist gleichgestellt, wer Katzen regelmäßig füttert oder auf seinem Grund in einer Weise duldet, dass die Tiere ihm zugeordnet werden können, insbesondere im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebe. Ausgenommen hiervon sind neu zugewanderte Katzen, an denen der fiktive Halter kein eigenes Interesse hat, soweit dies unverzüglich der Behörde angezeigt wurde.
(3) Für frei lebende Katzen, denen kein Halter zugeordnet werden kann, gilt:
1. Die für Tierschutz zuständige Behörde hat festzustellen, ob sich in ihrem Zuständigkeitsgebiet frei lebende Katzen aufhalten und deren Zahl und Gesundheitszustand laufend festzustellen (Monitoring). Die Maßnahmen und Ergebnisse sind zu dokumentieren.
2. Wenn in einem Gebiet frei lebende Katzen nachgewiesen werden, sind diese durch die Tierschutzbehörde in Abstimmung mit der Gemeinde einzufangen, zu kastrieren, zu kennzeichnen, als frei lebend zu registrieren und wieder im Herkunftsgebiet frei zu lassen.
II. Paragraf 13b muss in den Paragrafen 18 aufgenommen werden, damit Verstöße auch als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.