Straßenkatzen-Balingen e.V.

Katzenhalter ohne es zu wissen?

Alles ist möglich

Gesetzliche Regelung

Üblicherweise gilt derjenige, der die Bestimmungsmacht über ein Tier hat, als Halter. Wer eine Katze betreut, pflegt, sie füttert und ihr Unterkunft gewährt, zählt als Halter der Katze. 

Tipps für „Fundkatzen“

Die Tiere sind klug und suchen sich gerne einen eigneten Unterschlupf, beispielsweise in einer Scheune. Auf einem Bauernhof siedeln sich schnell einige dutzend Katzen an. Sie werden oft zumindest sporadisch gefüttert. Damit die er Bauer zum Katzenhalter geworden. Er ist nun verpflichtet sich um die Tiere zu kümmern, beispielsweise bei Krankheit mit ihnen zum Tierarzt zu gehen. Aus diesem Grund ist es ratsam:

  • Meldet Katzen, die einfach bei Euch einziehen sofort als Fundtier beim zuständigen Fundbüro, der Polizei oder dem zuständigen Ordnungsamt.
  • Wendet euch zusätzlich das örtliche Tierheim. Es muss die herrenlose Katze aufnehmen und kastrieren lassen. 
  • Bietet an, das Tier bei Euch auf eigene Kosten zu versorgen, sofern der Tierschutz die Kosten für die Kastration übernimmt.

Weitere Informationen:

Streunerkatzen

Mythen um Streuner

Vielfach wird behauptet, dass die Gemeinde für Streuner zuständig ist.

Fakt ist:

  • Eine freilaufende Katze hat in der Regel einen Halter, der für ihr Wohlergehen zuständig ist. Sie ist oft nicht herrenlos, sondern entlaufen. Sie muss als Fundtier bei der zuständigen Stelle der Gemeinde gemeldet werden. Wer sie einfach behält oder durch Fütterung verhindert, dass sie zum Halter zurückkehrt, begeht eine Fundunterschlagung (§ 246 StGB). Es droht Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Herrenlos ist eine Katze, die nicht in der Obhut eines Menschen geboren wurde. Üblicherweise zählen alle Katzen deren Halter oder Besitzer nicht ermittelt werden kann als herrenlos.
  • Die Gemeinde ist nach der aktuellen Gesetzeslage lediglich für Streuner zuständig, wenn von diesen eine Gefahr ausgeht. Das ist üblicherweise gegeben, wenn die Tiere krank sind.

Der feine Unterschied

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Eigentümer, Besitzer und Halter. Ein Beispiel hilft den Unterschied zu verstehen.

Du bist Eigentümer einer Katze, wenn du diese rechtmäßig erwirbst, beispielsweise bei einem Züchter kaufst.

Ein Dieb, der Deine Katze stiehlt, wird dadurch zu deren Besitzer, denn er hat die Katze nun in seinem Besitz. Du bist aber weiter der Eigentümer.

Er wird Halter, wenn er das Tier regelmäßig versorgt. 

Rechtlich ergibt sich daraus das Problem, dass Du durch die Versorgung als Halter angesehen werden kannst. Siehe Information des Ordnungsamt der Stadt Lübben

Rechtlich ist die Auffassung zwar umstritten, aber wenn das Ordnungsamt dieser Auffassung ist, hast Du ein Problem.

Es stimmt, dass Füttern von streunenden Katzen keine Lösung ist, aber viele Gemeinden stellen die Situation oft so dar, als wäre das Füttern die Ursache des Problems. Ursache sind unkastrierte Katzen, die sich unkontrolliert vermehren. Auch freilaufende Hauskatzen tragen dazu bei. Fütterungsverbote wie in Lübben oder Bannewitz sind keine Lösung, wenn keine Kastrationsaktionen stattfinden. Die Aussage, dass Katzen ohne die Hilfe des Menschen überleben können ist übrigens falsch.

Eine Lösung wäre eine Änderung des Tierschutzgesetzes, wie es der  Tierschutzbund  vorschlägt:

Wenn in einem Gebiet frei lebende Katzen nachgewiesen werden, sind diese durch die Tierschutzbehörde in Abstimmung mit der Gemeinde einzufangen, zu kastrieren, zu kennzeichnen, als frei lebend zu registrieren und wieder im Herkunftsgebiet frei zu lassen.

Wir versuchen mit dieser Seite Unterstützer zu finden, die Druck auf die Politiker ausüben. Nur durch eine Änderung des Gesetzes, lässt sich langfristig die Situation der Katzen verbessern.